Rechtsprechung
RG, 20.11.1900 - II 125/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher im Anwaltsprozesse deswegen unwirksam, weil der Gerichtsvollzieher unter Vermittelung des Gerichtsschreibers des Prozeßgerichtes beauftragt wurde, obgleich die Voraussetzungen des § 166 Abs. 2 Satz 2 C.P.O. nicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 47, 397
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11
Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach § …
(a) Ist der Rügeberechtigte zur nächsten mündlichen Verhandlung nicht erschienen oder hat er nicht verhandelt, tritt kein Rügeverlust ein (vgl. schon RG 29. Januar 1900 - I 407/99 -; 20. November 1900 - II 125/00 - … - BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85
Finanzgerichtsverfahren - Strafakten
Denn diese Voraussetzung liegt nach § 295 Abs. 1 ZPO nur dann vor, wenn die Partei bei der nächsten mündlichen Verhandlung den Mangel nicht gerügt hat, "obgleich sie erschienen" ist (vgl. auch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18. April 1983 9 B 2337/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 251; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 14. März 1968 11 RA 140/67, NJW 1968, 1742; Beschluß des Reichsgerichts - RG - vom 20. November 1900 II 125/00, RGZ 47, 397).